Berlin: (hib/STO/MPI) Für die Entwicklung des sogenannten Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) ist laut Bundesregierung die Europäische Kommission zuständig. Dies gilt auch für das Vertragsverhältnis zu den ausführenden Firmen, wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/1893) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/1714) zur ”Zukunft des Schengener Informationssystems nach dem erwarteten Scheitern von SIS II“ hervorgeht.
Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, welche Schritte die Bundesregierungen unternommen haben, um ”im Laufe der neun Jahre seit Auftragserteilung durch die Kommission technische Fehler und Fehler des Managements“ zu beheben. Dazu betont die Bundesregierung, dass sich Deutschland ”fortlaufend und umfassend in die Beratungen eingebracht und hierbei Vorschläge unterbreitet“ habe, wie das Projekt SIS II fortgesetzt werden sollte. ”Die Bundesregierung bedauert, dass sich die Europäische Kommission diese Hinweise zu großen Teilen nicht zu Eigen gemacht hat“, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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