Berlin: (hib/STO/MPI) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Grundgesetzes erhoben, der die bisherige Zusammenarbeit der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweiligen Kommunen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch künftig ermöglichen soll. Dies geht aus dem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1939) hervor, der gleichlautend mit einer bereits eingebrachten Vorlage ( 17/1554) der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP und der SPD-Fraktion ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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