Berlin: (hib/HIL/STO) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium ”zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Petent fordert in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die öffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstützer.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen, heißt es in der Petition. Dies sei bisher allerdings nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent.
Der Petitionssauschuss betont, dass die Krankenkassen ”den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. ”Nur sehr zögernd“ würden Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, konstatiert der Ausschuss. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine ”rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ drängten. Die Krankenkassen hätten, so heißt es weiter, aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, ”ihre zögerliche Haltung aufzugeben und Verträge zur flächendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschließen“.
Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung ”ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde“. Er solle das menschenwürdige Sterben ermöglichen. ”Die Möglichkeit, würdig sterben zu können, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht länger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden“, unterstreichen die Parlamentarier.
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