Berlin: (hib/MIK/HIL) Bei den bisher an Elbe und Saale durchgeführten Baumaßnahmen handelt es sich ausschließlich um Unterhaltungsmaßnahmen zur Sicherung des vorhandenen beziehungsweise zur Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/1863) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1671). Der im Jahr 2002 verfügte Stopp des Ausbaus an der Elbe gelte weiterhin, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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