Berlin: (hib/AST/AW) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zur Ausräumung immissionsrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 17/1886) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1670) hervor. Die Erteilung von Genehmigungen von solchen Gebäuden und deren Änderungen sei Ländersache.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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