Berlin: (hib/HLE/HIL) Der Vertrag mit dem Kreditmediator der Bundesregierung und dessen Budgetplanung sind als Verschlusssachen eingestuft worden, weil darin nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen enthalten seien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/1979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1849). Im konkreten Fall sei das durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht des Vertragspartners auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betroffen, heißt es zur Begründung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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