Berlin: (hib/KTK/HIL) Pharmaunternehmen sollen der gesetzliche Krankenversicherung ab dem 1. August einen höheren Abschlag auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1297) beschloss der Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag. Das ”Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ steht am Freitagmittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Die vom Ausschuss beschlossene Anhebung des Herstellerabschlags von 6 auf 16 Prozent gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Die Regelung soll bis Ende 2013 gelten. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelpreise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Abweichend von früheren Anträgen sollen Rabatte, die Pharmaunternehmen gesetzlichen Krankenversicherungen gewähren, sowie mögliche Senkungen des Listenpreises mit dem Herstellerabschlag verrechnet werden. Dadurch sei keine Verminderung des beabsichtigten Einspareffekts von 1,15 Milliarden Euro im Jahr zu erwarten, hieß es aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion. Außerdem wurde beschlossen, dass Pharmaunternehmen, die aufgrund des beschlossenen Herstellerabschlags nachweislich in eine Notsituation geraten, eine Ausnahmeregelung beantragen können.
Weiterhin sollen Krankenkassen verpflichtet werden, Online-Dienste anzubieten, mit denen Ärzte und Krankenhäuser elektronische Gesundheitskarten auf ihre Gültigkeit überprüfen können. Durch die Prüfung, die vierteljährlich durchgeführt werden soll, sollen ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten erkannt werden können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte ebenso wie die Linksfraktion Bedenken, dass der Schutz sensibler Daten bei der Übermittlung an die Krankenkassen nicht gesichert sein könnte.
Zahlreiche Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. So hatten sowohl SPD als auch die Linksfraktion jeweils einen Antrag zur Unabhängigen Patientenberatung (UPB) vorgelegt. Die SPD forderte, die Finanzierung der Modellprojekte auf diesem Gebiet, die Ende 2010 auslaufen, um ein halbes Jahr zu verlängern. Auch die Linksfraktion plädierte für eine weitere Finanzierung der Angebote mit 7,5 Millionen Euro im Jahr 2011. SPD und Linksfraktion äußerten Bedenken, dass die Koalitionsfraktionen vor der Sommerpause keinen Vorschlag mehr zur Fortführung der Modellprojekte in der Unabhängigen Patientenberatung vorlegen würden. CDU/CSU- und FDP-Fraktion versicherten hingegen, dass noch rechtzeitig vor der Sommerpause ein entsprechender Entwurf vorgelegt werde.
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