Berlin: (hib/MIK/JOH) Gegen die Mitglieder des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden keine Maßnahmen analog des Disziplinarrechts eingeleitet. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochabend, indem er einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnte. Bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dagegen.
Grund für den SPD-Antrag war ein Bericht des Bundesrechnungshofes zur Einführung des BA-Konzepts für außertariflich Beschäftigte (AT-Konzept). Darin wurden Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung kritisiert. Dies wurde durch eine anschließende Prüfung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen der Rechtsaufsicht bestätigt. Danach wurde die Einführung, Umsetzung und Fortschreibung des AT-Konzeptes nicht mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmt. Außerdem habe sich die BA in einer Vielzahl von Fällen nicht an die Vorgaben des von ihr entwickelten AT-Konzeptes gehalten. Darüber hinaus seien durch eine unzulässige Kombination der rechtlichen Institute der In-sich-Beurlaubung und des Beamtenverhältnisses auf Zeit den beurlaubten Beamtinnen und Beamten neben einer höheren Vergütung auch die Vorteile eines höheren Versorgungsanspruchs verschafft worden, heißt es in einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss.
Die SPD-Fraktion betonte, dass die ”gute Arbeit“ der BA insgesamt nicht in Frage gestellt werde. Die Abweichung von dem eigenen AT-Konzept habe jedoch zu einer Maximierung von Bezügen geführt. Es gebe keine Haushaltswahrheit und -klarheit. Die Sozialdemokraten kritisierten, dass weder Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise bei der Sitzung anwesend waren.
Auch die Koalitionsfraktionen hielten die bisherige Umsetzung des Konzepts für ”nicht akzeptabel“. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass es sich hierbei nur um einige wenige Fälle handele. 97 Prozent der Gelder seien richtig ausgegeben worden. Der BA-Vorstand habe das Vertrauen der Koalition, betonten die Abgeordneten. Der Vertreter des Ministeriums wies daraufhin, dass inzwischen Maßnahmen eingeleitet worden seien, um entsprechendes Verhalten in Zukunft abzustellen. Die Fehler der Vergangenheit würden noch rechtlich geprüft.
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