Berlin: (hib/AST/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll sich die Bundesregierung umgehend für eine Verbesserung der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einsetzen. In einem entsprechenden Antrag ( 17/2141) fordert die Fraktion, dass ”Patente auf Gene“ nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt werden und dass das Patent auf diese Anwendung begrenzt wird. Außerdem seien ”Interpretationsspielräume“ bei der Patentierbarkeit von biologischen Verfahren auszuschließen. Es müsse ein Vorschlag erarbeitet werden, wie im Europäischen Patentübereinkommen unter anderem Kontrollmöglichkeiten verbessert und eine unabhängige Beratung des Europäischen Patentamts (EPA) sichergestellt werden kann.
Seit dem Jahr 1998 gebe es die Biopatentrichtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums. Dies gilt aber nicht für landwirtschaftliche Nutztiere und-pflanzen, sagt die Fraktion. Das EPA erteile allerdings vermehrt Patente auf Pflanzen und Tiere. Wegen unklaren Formulierungen in der Biopatentrichtlinie ermöglichen diese nun Patentierungen entgegen der ursprünglichen Intention der Richtlinie. Eine Vielzahl von Einsprüchen gegen das EPA zeige ebenfalls, das dringend Handlungsbedarf besteht, um die Rechtsicherheit wieder herzustellen.
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