Berlin: (hib/HLE/MIK) Das aus dem Jahr 1977 stammende Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia soll durch eine Neufassung ersetzt werden, die sich an das OECD-Musterabkommen anlehnt. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ( 17/2252) vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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