Berlin: (hib/MIK/ELA) Die Bundesregierung soll die ermäßigten Steuersätze bei der Umsatzsteuer ”grundlegend“ überarbeiten. Das empfiehlt der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht über den ermäßigten Umsatzsteuersatz, in dem er Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung macht und den er als Unterrichtung ( 17/2290) vorgelegt hat. Jede einzelne Begünstigungen sollen auf systematische Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden, heißt es weiter.
Das Umsatzsteuergesetz sieht neben dem Regelsteuersatz von 19 Prozent einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor, heißt es in der Unterrichtung. Ermäßigungen seien ursprünglich aus sozial-, kultur-, agrar- und verkehrspolitischen Motiven eingeführt worden. Zweck sei es gewesen, Güter des lebensnotwendigen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungen zu verbilligen. Die Begünstigungen durch den ermäßigten Steuersatz hätten sich im Jahr 2008 auf 24,2 Milliarden Euro belaufen.
Der BRH habe in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Prüfungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes durchgeführt, dabei sei festgestellt worden, dass diese häufig ”sachlich“ nicht mehr zu begründen seien. Um den Katalog von begünstigten Gegenständen für die Finanzverwaltung handhabbar zu machen, habe es eines 140-Seiten-Schreibens des Bundesfinanzministeriums und zahlreicher Schreiben zu Einzelfragen bedurft. Dennoch steht die Finanzverwaltung den Abgrenzungsproblemen ”häufig hilflos“ gegenüber, heißt es in der Unterrichtung. In den vergangenen zehn Jahren seien mehr als 300 Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz ergangen und gegenwärtig seien 14 weitere Verfahren anhängig. Dabei habe unter anderem geklärt werden müssen, ob Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs Milch oder Milchmixgetränke seien. Auch habe das Bundesfinanzministerium darauf hinweisen müssen, dass Trockenmoos (Regelsteuersatz) durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos (ermäßigter Steuersatz) werde.
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