Berlin: (hib/AST/ELA) Für die Bundesregierung gibt es im geltenden Recht keine bundesgesetzliche Grundlage dafür, Betreiber von Orten sexueller Begegnung zu verpflichten, Präventionsmittel zur Verhinderung der Übertragung von HIV kostenlos anzubieten. Dies geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung ( 17/2058) hervor. Stattdessen müsse man sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Präventionsmaßnahmen weiterhin ausbauen und fortführen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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