Berlin: (hib/HLE/AW) Die Bundesregierung soll die an die Universität des Saarlandes vergebene Studie zur Problematik der ermäßigten Mehrwertsteuersätze unmittelbar nach der Fertigstellung den Mitgliedern des Finanzausschusses und allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die Mitglieder des Finanzausschusses bei der Auswahl der Mitglieder der geplanten Mehrwertsteuer-Kommission angehört werden müssen, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 17/2333). Der Finanzausschuss solle sogar ein Vetorecht gegen die Berufung von Mitgliedern dieser Kommission erhalten, verlangt die Fraktion. Ein Veto soll von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses beschlossen werden können.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die auch eine regelmäßige Unterrichtung des Finanzausschusses über den Stand der Kommissionsarbeit verlangt, wirft der Regierung vor, mit der Einsetzung einer Regierungskommission zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen das Thema aus der Öffentlichkeit zu ziehen und außerdem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nur unzureichend zu beteiligen. Daher sollten die Abgeordneten die Studie so schnell wie möglich erhalten. Durch die Einführung eines Vetorechts für den Finanzausschuss solle verhindert werden, ”dass Lobbyisten in der Kommission mitwirken. Bei der Ermäßigung für die Übernachtungen in den Hotels hat die Koalition leider bewiesen, dass sie Einzelinteressenvertretung im Steuerrecht Vorrang vor ordnungspolitischen Grundsätzen gewährt“, kritisiert die Fraktion.
Ungerechtfertigte Steuerermäßigungen dürften nicht bis zum Ende der Legislaturperiode erhalten bleiben, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Einzelermäßigung für das Hotelgewerbe koste die öffentlichen Haushalte 1 Milliarde Euro im Jahr. Dies sei beim aktuellen Zustand dieser Haushalte nicht hinnehmbar.
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