Berlin: (hib/BOB/HIL) Die Bundesregierung soll sich weiterhin für Gewissens- und Religionsfreiheit einsetzen. Dies ist Ziel eines Antrages der Fraktionen und CDU/CSU und FDP ( 17/2334). Die Religionsfreiheit sei in 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ”sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent“. Aufgabe jeder wertegebundenen deutschen Außenpolitik müsse es sein, auch im internationalen Kontext für dieses ”elementare Menschenrecht“ einzutreten. Darauf hinzuwirken sei, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Vertrag unterzeichnen. Es müsse ferner das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet werden. Dies schlösse ein, überhaupt keine Religion zu haben.
Nach Auffassung von CDU/CSU- und FDP-Fraktion soll der Bundestag in diesem Zusammenhang seine Auffassung bekräftigen, dass dieses Recht nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden darf. In vielen muslimisch geprägten Staaten werde der Islam dahingehend interpretiert, dass im sogenannten ”Abfall“ von diesem Bekenntnis nicht nur eine religiöse Verfehlung, sondern auch eine Form des politischen Aufruhrs gesehen werde, die strafrechtlich zu verfolgen ist. Im Iran und Saudi-Arabien drohe ”Abgefallenen“ sogar die Todesstrafe, führen CDU/CSU und FDP weiter aus.
Die Koalitionsfraktionen fordern das Parlament weiter auf, dafür zu werben, dass das Recht auf ein öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion gewährleistet wird. Der Ausdruck religiöser Überzeugungen sei nicht auf den privaten Bereich beschränkt. Vielmehr hätten Glaubensüberzeugungen immer auch eine öffentliche Dimension. Die Allgemeine Erklärung der Menschrechte und der Zivilpakt hätten dieses Recht geschützt. Dennoch werde es in zahlreichen Staaten der Erde nicht gewährt. So werde der Bau von Gebetsräumen, Kirchen, Moscheen und Tempeln in zahlreichen Staaten stark eingeschränkt und sei in einigen Ländern für religiöse Minderheit unmöglich. Die Antragsteller fordern des Weitern die Regierung dazu auf, sich auf bi- und multilateraler Ebene verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort ”Diffamierung von Religionen“ die völkerrechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Die Entwicklung – nicht zuletzt innerhalb der Vereinten Nationen – biete Anlass zur Sorge, schreiben CDU/CSU und FDP.
Regelmäßig – auch durch den Beauftragten für Menschenrechte, den Ex-Bundestagsabgeordneten Markus Löning (FDP) –, sei zur Lage zur Religionsfreiheit Stellung zu nehmen. Die deutschen Botschaften seien weiterhin darin zu bestärken, vor Ort durch Kontakte zu Religionsgemeinschaften, den jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen. Regierungen, die Defizite bei der Beachtung der Menschenrechte aufwiesen, sei Hilfe beim Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesen oder bei Reformen auf diesen Gebieten anzubieten, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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