Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Umsetzung der ”Überprüfungsklausel“ zur Rente mit 67 ist Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2043). Im SGB IV sei festgelegt, dass die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten habe. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob auch Sozialverbände und Wissenschaftler an der Erstellung eines solchen Berichtes beteiligt werden sollen. Weiterhin fragen die Abgeordneten, welchen Stellenwert die Einkommenssituation sowie die Arbeitsbedingungen älterer Arbeitnehmer in solch einem Bericht haben werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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