Berlin: (hib/ELA/K.T.) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung dem ”Beschäftigungschancengesetz“ der Bundesregierung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1945) stimmten die Fraktionen von Union und FDP, dagegen die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die Linksfraktion enthielt sich. Kernelemente des Gesetzentwurfs sind folgende Punkte: die Verlängerung der befristeten Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012, die Verlängerung befristeter Regelungen zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten um ein Jahr, die Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und Änderungen bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld. Zu den verlängerten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gehört etwa der Eingliederungszuschuss für Ältere.
Vertreter der Union sahen sich durch die Anhörung zum Gesetzentwurf am vergangenen Montag bestätigt, dass das Gesetz und kleinere Änderungen, die im Änderungsantrag zuvor durch den Ausschuss angenommen worden waren, ”der richtige Weg sei“. Vor allem die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung sei ”das richtige Instrument, um die Wirtschaftskrise gut zu überstehen.“ Als Ergebnis der Anhörung sei die Möglichkeit des Vermittlungsgutscheins nun noch einmal um ein Jahr verlängert worden, so dass auch dies in die von der Regierung geplante Überprüfung aller Arbeitsmarkt-Instrumente im kommenden Jahr mit einbezogen werden könne, hieß es bei der Union. Ein Vertreter der FPD nannte die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung ”maßvoll und richtig“ und betonten, es mache wenig Sinn, bestimmte arbeitsmarktpolitische Instrumente dieses Jahr auslaufen zu lassen, wenn im Jahr 2011 die Evaluation anstehe. Dass die Antragsfrist für Selbständige, die sich freiwillig über die Arbeitslosenversicherung versichern wollen, auf drei Monate ausgeweitet werde, sei eine ”gute Verbesserung“, hieß es bei der FDP. Auch habe die Anhörung ergeben, dass der von der Opposition kritisierte Anstieg der Beiträge für diese Versicherten ”maßvoll und im vernünftigen Rahmen“ sei.
Kritik an dem Gesetzentwurf, der morgen vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt werden soll, kam von der Opposition. Zwar begrüßten SPD, Grüne und Die Linke grundsätzlich die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung. Die SPD forderte jedoch die gänzliche Entfristung der Regelung; ein entsprechender Antrag (17/2321) wurde jedoch von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Sie bedaure das ”Hick-Hack in der Koalition um das Kurzarbeitergeld“, sagte eine Abgeordnete der SPD-Fraktion, sie befürchte, dass es durch den Zeitverzug bereits zu Kündigungen gekommen sei. Die geplanten Regelungen zu den Transfergesellschaften würden zu erheblichen Problemen in der Praxis führen. Die SPD-Fraktion bezweifelte etwa, dass die Bundesagentur für Arbeit, die beim Profiling der in eine Transfergesellschaft zu überführenden Mitarbeiter beteiligt werden soll, dieser Aufgabe in der Kürze der Zeit hinbekommen könne. Eine Vertreterin der Linksfraktion betonte, sie habe ”Bauchschmerzen“, wenn in der Arbeitslosenversicherung abgesicherte Selbständige ”den vierfachen“ Beitrag zahlen müssten und kritisierte die Verlängerung der Vermittlungsgutschein-Regelung. Die Anhörung habe ergeben, dass 50 Prozent der auf diese Weise vermittelten Arbeitslosen nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien. Eine Vertreterin der Grünen-Fraktion kritisierte, dass das konjunkturelle Kurzarbeitergeld nicht an Qualifizierungsmaßnahmen gebunden sein. Der Anstieg der Beiträge für versicherte Selbständige sei der ”DolchstoÓ für diese Regelung, damit werde diese ”praktisch kaputt gemacht“.
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