Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie ( 17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.
Durch Neuregelungen für das Verbriefungsgeschäft soll verhindert werden, dass aus Krediten mit zweitklassiger Bonität erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können. Vor allem in den USA hätten Banken Kredite an private Haushalte ohne ausreichende Bonitätsprüfung vergeben und die Kredite mittels Verbriefungen an internationale Investoren vergeben, heißt es in dem Entwurf, in dem auch festgestellt wird, dass Umfang und Verbreitung der weltweiten Immobilien- und Finanzmarktkrise ohne diese Verbriefungen nicht möglich gewesen wären. Die ursprünglich in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach ein Finanzinstitut nur dann in Verbriefungen investieren darf, wenn der Urheber dieser Verbriefung mindestens 5 Prozent daran hält und auch alle relevanten Daten über den Inhalt mitteilt, wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen vom Finanzausschuss verändert.
Jetzt ist vorgesehen, dass der Urheber der Verbriefung mindestens 10 Prozent daran halten muss. Um der Finanzbranche keine Nachteile zuzufügen, soll wie zunächst geplant mit 5 Prozent begonnen und nach zwei Jahren auf die Quote von 10 Prozent erhöht werden. Die Bundesregierung sei aufgefordert, sich auf EU-Ebene ebenfalls für eine Mindestquote von 10 Prozent einzusetzen, erklärte die FDP-Fraktion zu den Änderungsanträgen der Koalition. Die FDP-Fraktion sprach von einem ”guten und sinnvollen Kompromiss“.
Die Unionsfraktion räumte einen Dissens mit der Opposition beim Thema Selbstbehalt ein, warnte aber davor, dieses Thema überzubewerten. Wichtiger sei, dass die Neuregelungen beim Investor solcher Verbriefungen ansetzen würden und nicht mehr beim ”Originator“ (Urheber). Das sei ein ”Paradigmenwechsel“, da Finanzinstitute früher erklärt hätten, sie hätten nicht gewusst, was in den Verbriefungen enthalten sei, lobte die Unionsfraktion. Offen zeigte sich die Fraktion für einen Änderungswunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die in einem Antrag einen schnelleren Rhythmus bei der Veröffentlichung des Inhalts von Pfandbriefen gefordert hatte. Das sei ein Thema, das im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens behandelt werden könnte, erklärte die Unionsfraktion.
Die SPD-Fraktion begrüße den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich und bezeichnete Intransparenz bei den Verbriefungen als Teil des Ursachenkomplexes der Krise. Die Vorgehensweise der Koalition beim Selbstbehalt von Verbriefungen sei jedoch nicht nachvollziehbar. Wenn die Koalition 10 Prozent wolle, sei nicht zu verstehen, warum der Wert erst in 2 Jahren gelten solle und nicht sofort. Die SPD-Fraktion hatte 20 Prozent Selbstbehalt verlangt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als schwierig, die richtige Grenze für den Selbstbehalt zu finden. Die Bundesregierung müsse die Wirksamkeit der Selbstbehalt-Regelung in 2 Jahren prüfen, verlangte die Fraktion, die sich auch für eine bessere Eigenkapitalausstattung der Finanzinstitute aussprach. Die deutschen Steuerzahler müssten vor wackelnden Banken geschützt werden. Die Linksfraktion forderte eine Erhöhung des Selbstbehaltes auf 15 Prozent. Sie sprach sich ebenso wie die anderen Oppositionsfraktionen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus, was von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde. Da sich auch die Bundesregierung für diese Steuer ausgesprochen habe, sei der Bundestag als Legislative aufgefordert, die Exekutive zu unterstützen. Die Linksfraktion erklärte, dies könne sogar durch einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen geschehen.
Der Finanzausschuss stimmte einem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1756) zu, in dem eine Sicherung der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft gefordert wird. Per Änderungsantrag der Fraktionen wurde die Forderung eingefügt, ”dass die Anforderungen an das Eigenkapital von Kreditinstituten beim Handel mit Derivaten verschärft werden“. Die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag.
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