Berlin: (hib/HLE/MIK) Falls die Gewerbesteuer abgeschafft werden und durch Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die die Kommunen erhalten sollen, ersetzt werden soll, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Dies teilte die Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses am Freitag mit. Notwendig sei diese Grundgesetzänderung für die Erhebung eines Zuschlages auf die Körperschaftsteuer.
Die Bundesregierung berichtete über die Sitzung der von ihr eingesetzten Gemeindefinanzkommission am Vortag. Dort seien drei Modelle zur Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen diskutiert worden. Das ”Prüfmodell“ sehe vor, die Gewerbesteuer einschließlich der Gewerbesteuerumlage und der Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer abzuschaffen und den Gemeinden statt dessen einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer zu geben. Der Zuschlag soll dem aktuellen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechen (15 Prozent). Die Einkommensteuer-Tarifeckwerte sollen im Gegenzug um 15 Prozent sinken. Durch den Zuschlag bei der Körperschaftsteuer würde sich deren Steuersatz um 9,65 Prozentpunkte auf 24,65 Prozent erhöhen.
Außerdem wird nach Angaben der Regierung in der Kommission ein Modell der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände diskutiert. Dieses sieht eine Beibehaltung der Gewerbesteuer vor. Der Kreis der Steuerpflichtigen soll jedoch um Freiberufler erweitert werden. Die Bemessungsgrundlage soll um die gezahlten Zinsen erweitert werden. Das dritte Modell stammt von der Stiftung Marktwirtschaft und sieht als Ersatz für die Gewerbesteuer eine Beteiligung der Kommunen am Lohnsteueraufkommen vor sowie eine neue kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Zwischenbericht. Die Vorgaben des Koalitionsvertrages würden offenbar zügig umgesetzt. Auch die FDP-Fraktion bezeichnete den ersten Schritt der Kommissionsarbeit als sehr erfolgreich. Das ”Prüfmodell“ sei ohne spürbare Mehrbelastung der Bürger machbar.
Die SPD-Fraktion beklagte, dass Thema Kommunalfinanzen werde sei Jahren hin und her gewälzt. Schon 2003 sei eine Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gewerbesteuer durch nichts zu ersetzen sei. Auch diese Kommission werde zum Schluss zu diesem Ergebnis kommen. Von der Linksfraktion hieß es, man habe ohnehin nur geringe Erwartungen gehabt. ”Aber dass die Brötchen so klein sind, erstaunt dann doch“, sagte der Sprecher der Linksfraktion, der außerdem kritisierte, dass das Bundesfinanzministerium nur das ”Prüfmodell“ und nicht die anderen Modelle durchgerechnet habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert an dem ”Prüfmodell“, dass die den Kommunen zustehenden Zuschläge an eine bestimmte Rechtsform der Unternehmen geknüpft seien. Es müsse außerdem von hohen Kosten ausgegangen werden.
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