Berlin: (hib/JFR/KTK) Eine Reform des Betreuungsrechts
ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2376). Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt laut der Grünen-Fraktion, dass die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft nicht behindert werden dürfe. Die Zahl der Menschen mit Assistenzbedarf werde bedingt durch demographische und gesellschaftliche Entwicklungen weiter steigen, sodass eine personenzentrierte Reform notwendig sei. Eine bereits vorhandene interdisziplinäre Arbeitsgruppe betrachtet nach Ansicht der Abgeordneten vorrangig finanzielle Gesichtspunkte.
Die Abgeordneten wollen in ihrer Vorlage unter anderem wissen, welche Chancen und Herausforderungen die Bundesregierung für das Betreuungsrecht durch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht. Außerdem erkundigt sich die Fraktion nach den Teilnehmern an der interdisziplinären Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium sowie an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Auch über das Ergebnis einer Prüfung der Möglichkeiten für eine Beratung und Unterstützung durch rechtliche Betreuer, die im Jahr 2008 angekündigt wurde, wollen die Abgeordneten informiert werden. Die Fraktion möchte außerdem wissen, wie nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität und Effektivität im Betreuungswesen verbessert werden kann.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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