Berlin: (hib/MIK/KTK) Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Hemmingen in Niedersachsen ist seit dem 9. Juni 2010 unanfechtbar. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2312) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2074). Mit Vorliegen der Finanzplanung bis 2014 und des Haushaltsentwurfs 2011 werde zusammen mit dem Land Niedersachsen über ein Baubeginn zu entschieden, heißt es weiter. Die Ortsumgehung Hemmingen stehe dabei in Finanzierungskonkurrenz zu anderen wichtigen baureifen Projekten in Niedersachen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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