Berlin: (hib/MPI/ELA) Bis Ende Mai haben die Länder 32 Anträge auf Förderung von Pflegestützpunkten gestellt. Das gehe aus Informationen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen hervor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2291) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2044). Pflegestützpunkte sind Anlaufpunkte für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Sie sollen bei der Vorbereitung und Organisation der Pflege unterstützen.
Die gesetzliche Regelung sehe für einen dreijährigen Zeitraum die Möglichkeit zur Förderung der Einrichtung von Pflegestützpunkten mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro vor, schreibt die Regierung. ”Aus Sicht der Bundesregierung waren und sind Förderzeitraum und Förderhöhe ausreichend“, heißt es in der Antwort. Der Höchstförderbetrag für einen Pflegestützpunkt sei 45.000 Euro, in besonderen Fällen 50.000 Euro. Schöpften alle Pflegestützpunkte den Förderhöchstbetrag aus, könnten bis zu 1.200 Einrichtungen dieser Art geschaffen werden. Die Regierung schreibt, sie sehe keinen Anlass, die unterschiedlichen Landesstrategien zu Pflegestützpunkten zu bewerten, da der Gesetzgeber es den Ländern ausdrücklich überlassen habe, ob und wie sie Pflegestützpunkte einrichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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