Berlin: (hib/ELA) Rund 1.500 bis 2.000 Beschäftigte der Branche ”Bergbauspezialarbeiten“ wurden im Juni 2008 mit einem branchenspezifischen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz entlohnt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2282) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1947) hervor, in der die Regierung auch andere Branchen und die entsprechenden Beschäftigten auflistet. So fielen zum gleichen Zeitpunkt 830.000 Beschäftigte im Bereich Gebäudereinigung unter die Regelung, 678.000 des Bauhauptgewerbes, 243.000 des Elektrohandwerks, 175.000 der Abfallwirtschaft, 87.000 des Dachdeckerhandwerks, 64.000 des Maler- und Lackiererhandwerks und 30.000 aus dem Bereich Wäschereidienstleistungen.
Gefragt nach den Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Mindestlöhnen weist die Regierung darauf hin, dass es branchenspezifische Daten erst seit dem Jahr 2009 gebe. So gab es etwa in der Bauwirtschaft im vergangenen Jahr 172.728 Personenbefragungen und 14.094 Arbeitgeberprüfungen. Bei den Gebäudereinigern wurden 18.597 Personen befragt und 2.139 Arbeitgeber geprüft. Nach Regierungsangaben wurden in der Bauwirtschaft 1.445 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet, bei den Gebäudereinigern 203.
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