Berlin: (hib/JFR) Jeder abgelehnte Visumantragsteller hat das Recht, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2277) hervor. Die Auslandsvertretung sei dann verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung des Visumantrags darzulegen. Aus Sicht der Bundesregierung wird damit dem berechtigten Interesse des Antragstellers an den Gründen für die Ablehnung Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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