Berlin: (hib/HLE/KTK) Beim Luftfahrtbundesamt sind von Anfang 2009 bis zum 31. Mai 2010 insgesamt 4.286 Beschwerden von Fluggästen eingegangen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2561) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2202) schreibt, betrafen 2.509 Beschwerden die Annullierung von Flügen, 510 Beschwerden gab es wegen Nichtbeförderung. Zu Verspätungen gingen 1.260 Beschwerden ein. Wegen fehlender Preisangaben auf Tickets oder wegen als überhöht empfundener Gebühren wurden außerdem 82 Beschwerden gezählt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 22 Bußgeldbescheide erlassen.
Die Einrichtung eines von Fluggesellschaften zu bezahlenden Hilfsfonds, der in Fällen höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen Reisende entschädigen könnte, lehnt die Bundesregierung ab. Grundsätzlich sei jedermann für erlittene Schäden zunächst selbst verantwortlich. Andere könnten nur zum Schadensersatz verpflichtet werden, wenn besondere Gründe vorliegen würden. Bei einem Flugausfall wegen höherer Gewalt sei dies nicht der Fall, ”da die Fluggesellschaft den Flugausfall weder verursacht hat noch ein entsprechendes Risiko begründet hat“, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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