Berlin: (hib/KTK/AW) Die Bundesregierung will bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister für Testamente einrichten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 17/2583) vorgelegt. Durch die Maßnahme sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokumentes ist.
Die Informationen, wo ”erbfolgerelevante Dokumente“ wie Testamente aufbewahrt werden, seien momentan dezentral bei 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert, und zwar vorwiegend bei den Geburtsstandesämtern der Beteiligten, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Informationen sollen elektronisch erfasst und zusammengeführt werden. Die Kosten dafür veranschlagt die Bundesregierung auf 12,6 Millionen Euro, der jährliche Betrieb werde etwa 2,8 Millionen Euro kosten.
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