Der Vorsitzende des Parlamentarischen
Kontrollgremiums, Dr. Norbert Röttgen, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat mit der erforderlichen
2/3-Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst:
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages ist
heute kurzfristig zu einer Sondersitzung zusammengetreten und hat
sich mit den Berichten im ARD-Magazin "Panorama" vom 12. Januar
2006 sowie in der Süddeutschen Zeitung vom selben Tage
befasst, zwei Mitarbeiter des BND hätten im Rahmen des
Irak-Krieges - mit Kenntnis der damaligen Bundesregierung -
US-Streitkräfte durch Benennung von Objekten oder durch
Verifizierung von Zielen für Bombardierungen in der
Kriegsführung unterstützt.
Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu den
tatsächlichen Aktivitäten des BND im Irak berichtet und
Fragen der Mitglieder beantwortet. Insbesondere hat die
Bundesregierung detailliert vorgetragen
- zum Entscheidungsprozess innerhalb des BND, der in Abstimmung
mit dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem
Bundesaußenminister zur fortdauernden Präsenz von
BND-Mitarbeitern in Bagdad vor Ausbruch des Kriegsgeschehens und
danach führte,
- zu den Einzelheiten des Auftrages zur fortlaufenden
eigenständigen Lagebeurteilung durch den BND für die
Bundes-regierung, zur Einhaltung dieser Auftragsregeln sowie zur
Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten,
- zu den Kommunikationswegen zwischen den BND-Mitarbeitern im
Irak und der BND-Zentrale sowie zu den befreundeten
Diensten,
- zum Vorgang der Bombardierung eines bestimmten Restaurants im
Stadtteil Mansur in Bagdad am 7. April 2003.
Danach haben sich für das Kontrollgremium keine Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass die Mitarbeiter des BND - entgegen ihrem
Auftrag und der eindeutigen Weisungslage - an Zielerfassungen oder
Einsatzsteuerung für die US-Streitkräfte beteiligt waren.
Dies gilt insbesondere für die Bombardierung des Restaurants
im Stadtteil Mansur am 7. April 2003.
Das Kontrollgremium hat beschlossen, die Untersuchungen in der
nächsten Woche durch persönliche Anhörung der
BND-Mitarbeiter, die im Irak verblieben waren, fortzusetzen (§
2a PKGrG).