Pressemeldung -
20.07.2006 Bundestagspräsident Lammert: Über
Mandatsverzicht entscheidet allein der Abgeordnete
Der Präsident des Deutschen
Bundestages, Dr. Norbert Lammert, erklärt zu Berichten
über Nebentätigkeiten einzelner Abgeordneter: "Über
die vorzeitige Niederlegung eines Mandats haben nach unserer
Verfassungsordnung weder das Präsidium des Deutschen
Bundestages noch die Fraktions- oder Parteiführungen und auch
nicht die Medien zu entscheiden, sondern allein der gewählte
Abgeordnete. Ein Zusammenhang mit der Aussetzung der
Veröffentlichungspflicht angabepflichtiger Tätigkeiten
von Abgeordneten besteht im derzeit debattierten Fall offenkundig
nicht, da die diskutierte Nebentätigkeit vom ersten Tag an
angezeigt und öffentlich gemacht worden ist. Im Übrigen
erhoffe ich eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu den anhängigen Klagen. Ein konkreter Termin für eine
Verhandlung ist mir bisher nicht mitgeteilt worden."