Das Übereinkommen für die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Somit begeht die Konvention in diesem Jahr einen wichtigen Geburtstag: Sie wird volljährig! Zu diesem Geburtstag gratuliert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ganz herzlich.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein für die Rechte unserer Kinder: Sie sichert Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte des Schutzes, der Förderung und der Beteiligung zu.
Einige Länder haben die UN-Kinderrechtskonvention in ihren Verfassungen bereits verankert. Die Kinderrechte auch in Deutschland zu verankern, ist eines der größten Anliegen der Kinderkommission.
Unterstützung erhält die UN-Kinderrechtskonvention von der National Coalition - ein Zusammenschluss von rund 100 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Sie hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Miriam Gruß, erklärt zur „Volljährigkeit“ der UN-Kinderrechtskonvention: „Gerne hätten wir der Konvention zum 18. Geburtstag die Aufnahme in unser Grundgesetz geschenkt. Die Kinderkommission ist aber voller Zuversicht, dieses Geschenk nachträglich überreichen zu können.“