Kinderhospize mussten bisher durch Spenden und ehrenamtliches Engagement einen Kostenanteil von 10 Prozent der vertraglich vereinbarten Tagesbedarfssätze selber tragen. Die Kinderkommission hat sich im Deutschen Bundestag für eine Änderung eingesetzt. Nunmehr soll dieser Eigenanteil, der nicht über die Krankenkassen, die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe getragen wird, auf 5 Prozent verringert werden. Kinderhospize werden damit in ihrer immens wichtigen Arbeit gestärkt und in ihrem Fortbestand gesichert. Sie begleiten schwerstkranke Kinder und vor allem auch deren Eltern und Geschwister oftmals über Jahre. Derzeit gibt es in Deutschland sieben stationäre Kinderhospize, zwei weitere befinden sich in Planung.
Tod und Sterben galt in der Kinderpolitik lange Zeit als Tabu. „Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt, dieses Tabu zu brechen“, erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, die Abgeordnete Marlene Rupprecht. „Gerade todkranke Kinder und ihre Familien verdienen volle Unterstützung. Diese sollte nicht auf die finanzielle Ebene beschränkt bleiben. Eine breite gesellschaftliche Diskussion ist erforderlich, die die Hospizarbeit bekannter macht und auf eine Solidarisierung mit den Betroffenen zielt.“