Die Bundestagsverwaltung veröffentlicht den alle zwei Jahre erscheinenden Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestags (Drucksache 16/7841, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/078/1607841.pdf) zum achten Mal. „In der globalisierten Welt ist die internationale Politik nicht mehr von den innenpolitischen Entwicklungen zu trennen“, heißt es in dem Bericht. Die zunehmende Parlamentarisierung der Außenpolitik erfordere eine intensivere internationale parlamentarische Zusammenarbeit.
Dabei deckten die Parlamentarier mit ihrer Arbeit im zurückliegenden Berichtszeitraum die ganze Bandbreite eines umfassenden internationalen Erfahrungsaustauschs ab: Mal ging es darum, Staaten nach politischen Umbrüchen beim Aufbau demokratischer Strukturen zu unterstützen. Bei anderer Gelegenheit tauschten sich die Abgeordneten über die gravierenden demographischen Veränderungen, ihre Folgen für die Sozialsysteme und mögliche Gegenmaßnahmen aus. Auch die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im ersten Halbjahr 2007 machte in der Vor- und Nachbereitung zahlreiche politische Treffen in den europäischen Nachbarländern notwendig.
Grundlage der Berichtspflicht ist eine Empfehlung des Ältestenrats von 1992 (Drucksache 12/2665), wonach der Bundestagspräsident jeweils in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode eine Übersicht über die Auslandsdienstreisen, Gegenbesuche, offiziellen Delegationen und Parlamentariergruppendelegationen zusammenstellt.