Anlässlich der Debatte zum Jahresbericht 2007 am 27. Juni 2008 erklärt im Plenum des Bundestages die Vorsitzende des Petitionsausschusses Kersten Naumann (Die Linke):
„Rund 600.000 Menschen haben sich mit Bitten und Beschwerden im Jahr 2007 an den Petitionsausschuss gewandt. Eine mehr als stattliche Zahl. Sie macht deutlich, welches Vertrauen dieser Ausschuss in der Bevölkerung genießt. Sie macht aber auch deutlich, welche Probleme die Bürgerinnen und Bürger mit der Politik, den Gesetzen oder Verwaltungen haben.
Was ist bemerkenswert am Berichtsjahr 2007? In einer Hinsicht war das Jahr eine Premiere. Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte unseres Ausschusses öffentliche Beratungssitzungen durchgeführt. Sitzungen, bei denen die Petenten nicht nur anwesend waren, sondern auch Rede- und Fragerecht hatten. Sie konnten ihr Anliegen näher erläutern und sich damit direkt an der Diskussion – auch mit Vertretern der Bundesregierung – beteiligen. Themen waren u.a. der Nichtraucherschutz, die Generation Praktikum, und das Wahlrecht.
Diese Beratungen sind zwar zeitaufwändig, aber wir haben gemerkt, dass sich der Aufwand lohnt. Erst in der Diskussion mit den Petenten wurden manche Gefahrenlagen deutlich, die uns z.B. veranlassten, eine Petition zum Einsatz von Wahlcomputern der Bundesregierung als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Mindestens so wichtig ist: Unsere Petenten fühlen sich mit ihren Anliegen noch besser wahrgenommen. Ich zitiere dazu aus der E-Mail eines Petenten vom 15. Januar 2007: „Sehr geehrte Frau Naumann, stellvertretend für Ihre Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass ich am 15. Januar 2007 ein Frage- und Rederecht vor Ihrem Gremium erhalten durfte. Es war für mich ein tiefgreifendes Ereignis…“
Die öffentlichen Beratungen sind Teil unseres Modells „öffentliche Petitionen“. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Internet-Nutzern. So wurden in der zweijährigen Probephase 1.500 Eingaben als öffentliche Petitionen eingereicht. Etwa 500 davon wurden im Internet veröffentlicht. Hierzu gab es 25.000 Diskussionsbeiträge und inzwischen insgesamt 830.000 Unterstützer.
Ziel der öffentlichen Petition ist es, der Öffentlichkeit Themen von allgemeinem Interesse vorzustellen und diese auch zur Diskussion zu stellen. Auf diese Weise wird die Informationsbasis des Ausschusses, die die Grundlage seiner Empfehlungen an das Plenum des Deutschen Bundestages bildet, erheblich erweitert. Wer eben genauer zugehört hat, dem wird nicht entgangen sein, dass ich nicht mehr vom Modellversuch, sondern vom Modell „öffentliche Petitionen“ gesprochen habe. Auch hier sind wir nämlich ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben beschlossen, in den dauerhaften Betrieb überzugehen. Wenn alles gut geht, ist der 1. Oktober 2008 der Starttermin für das neue System.
Über diese Neuerungen dürfen wir jedoch keinesfalls den weit aus größeren Bereich der Petitionen vergessen, die nicht ins Internet eingestellt werden. Sie machen nach wie vor den Hauptanteil unserer Arbeit aus und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Sie betreffen vor allem persönliche Anliegen, die sich weder für Diskussionsforen im Internet noch für öffentliche Beratungen eignen.
19.783 Petitionen hat der Ausschuss in seinen 25 Sitzungen im Jahr 2007 abschließend beraten. Etwa 3.000 Petitionen sind dabei unmittelbar positiv abgeschlossen worden. In knapp 1.000 Fällen haben wir förmliche Ersuchen an die Bundesregierung gerichtet, sich diesen noch einmal anzunehmen. Die Ergebnisse liegen uns noch nicht alle vor bzw. konnten noch nicht abschließend bewertet werden.
Rund 6.000 der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen – das entspricht 35 % aller Petitionen – waren Bitten zur Gesetzgebung. Darunter auch die größte abschließend behandelte Sammelpetition mit mehr als 82.000 Unterschriften zur Ablehnung der Einführung des SGB II. Weitere Gesetzesänderungsvorschläge betrafen beispielsweise Kindergeldzuschläge für Einkommensschwache, Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, Pflichtteil im Erbrecht.
Welche Bereiche waren es im Jahre 2007, zu denen die meisten Zuschriften eingingen? Hier steht nach wie vor das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit insgesamt 4.060 Eingaben auf Platz 1. Sehr weit vorn stand die Kritik an der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sowie an der Höhe der Leistungen. Auch die Frage eines Mindestlohnes spiegelte sich in einigen Zuschriften wider und das Thema Rente ist ein Dauerbrenner.
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist so etwas wie die Visitenkarte des Parlaments. Natürlich ist nichts so gut, dass es nichts zu verbessern gäbe. Aber dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind, mag das folgende Zitat belegen: Ein Bürger aus dem Rheinland schrieb uns folgendes: „Zunächst möchte ich dem Petitionsausschuss meinen Dank dafür aussprechen, dass Sie sich meines Anliegens angenommen haben. Nach den enttäuschenden Versorgungsausgleichsverfahren beim Amtsgericht und beim Familiensenat des Oberlandgerichts, war ich sehr erfreut über die Aufmerksamkeit und Lösungsbereitschaft, die meine Probleme bei Ihnen gefunden haben. Da es meine erste Petition war, habe ich diese Bereitschaft erhofft. Dass meine Hoffnung bestätigt wurde und so schnell eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt wurde, habe ich mit hoher Achtung zur Kenntnis nehmen können.“
Nicht in allen Fällen können wir solche Reaktionen erwarten. Da gibt es dann auch solche Briefe: „ Wieso fühle ich mich – und so mancher Bundesbürger- nicht ernst genommen? Ich zweifle, dass sich je einer mit meiner Petition, nebst der mehrseitigen und mehrfachen Anlageschreiben, ernsthaft beschäftigt hat.“ Zwei sehr unterschiedliche Reaktionen, die aber beide für uns wichtig sind, da sie uns -jede auf ihre Weise- dazu auffordern und befähigen, unsere Arbeit weiter zu verbessern und somit unseren Beitrag gegen die Politikverdrossenheit zu leisten. Abschließend Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes und der Fraktionen, ohne die wir unsere Arbeit nicht bewältigen könnten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“