Der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Carl-Christian Dressel (SPD), wird den Bundestag am 28. Oktober 2008 in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten. Hintergrund des Verfahrens sind zwei gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 gerichtete Wahlprüfungsbeschwerden. Bei den Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag waren diese Geräte in verschiedenen Stimmbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt eingesetzt worden.
Hierzu erklärt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Carl-Christian Dressel:
„Elektronische Wahlgeräte sind eine Weiterentwicklung der schon seit 1961 bei Bundestagswahlen eingesetzten mechanischen und elektrischen Wahlgeräte. Die Erfahrungen mit diesen Geräten sind seit Jahrzehnten ausgesprochen positiv. So hat es in der Vergangenheit keine nennenswerten Schwierigkeiten der Wähler oder der Wahlvorstände mit diesen Geräten gegeben. Von der einfachen Handhabung der elektronischen Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht und begrüßen deren Einsatz. Außerdem sind Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei vorherigen Wahlen nie geäußert worden.
Die Sicherheit der Wahl mit elektronischen Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, die sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt haben und die ständiger Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung unterliegen. Da zudem auch die Einspruchsführer keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 geschildert haben, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit diesen Wahlgeräten festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Aus den in den Niederlanden in einer experimentellen Umgebung erfolgten Manipulationen kann nicht auf die tatsächliche Möglichkeit der Manipulation von realen Wahlen, nicht einmal auf reale Manipulationsmöglichkeiten in Deutschland geschlossen werden. Im Übrigen ist eine Manipulationsgefahr auch bei der herkömmlichen Urnenwahl nie vollständig auszuschließen.“