Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der 1. Untersuchungsausschuss einen Beweisantrag der FDP-Fraktion zur Vernehmung einer Journalistin zu Recht abgelehnt hat.
Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU/CSU) erklärt dazu: „Der Bundesgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung meinen Verfahrensvorschlag, den Beweisantrag des Kollegen Dr. Stadler zur Vernehmung einer bestimmten Journalistin abzulehnen. Der Beweisantrag lag außerhalb des Untersuchungsauftrages des Ausschusses und hatte zu Recht keine Mehrheit im Ausschuss gefunden.“