Anlässlich der zwölften Vermählungszustimmung durch den Deutschen Bundestag im Rahmen des deutsch-amerikanischen Parlamentarischen Patenschafts-Programms für junge Berufstätige und Schüler (PPP) erklärte der zuständige Berichterstatter des Deutschen Bundestages, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die große Liebe im Ausland finden, auswandern, sich eine neue Existenz aufbauen, heiraten und eine multikulturelle Familie gründen: Für einen solchen glücklichen Lebensverlauf war – man glaubt es kaum – auch der Deutsche Bundestag in den letzten Jahren immer wieder stolzer Initiator: Sein deutsch-amerikanisches Austauschprogramm PPP fungiert nebenbei als glücklicher Heiratsvermittler.
Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) gewähren der Deutsche Bundestag und der Amerikanische Kongress jedes Jahr ca. 720 jungen Deutschen und Amerikanern, ein Stipendium und ermöglichen ihnen, zwölf Monate im Partnerland zu verbringen. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass es zwischen Deutschen und Amerikanern immer wieder kräftig „funkt“. So ist es zum Beispiel Annett Hoch ergangen, die 2005 am parlamentarischen Jugendaustausch teilnahm und sich im amerikanischen Utah verliebte. Ihre Rückkehr nach Deutschland nach dem Austauschjahr war nicht von langer Dauer, zu groß war der Trennungsschmerz: Schon nach einem halben Jahr zog es sie zurück zu ihrem Traummann in die Vereinigten Staaten. Sie begann ein Studium und blieb. Im September diesen Jahres wird die heute 26-Jährige ihren Verlobten, den Immobilienmakler Steve Blankenship, heiraten. Ohne ihre Teilnahme am PPP hätte sie ihn nicht kennen gelernt.
In der nunmehr 25-jährigen Geschichte des Parlamentarischen Patenschafts-Programms hatte der Bundestag bereits zwölfmal – quasi nebenbei – als „multikultureller Heiratsvermittler“ Erfolg: „Es ist doch sehr erfreulich, dass die Stipendien die menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA derart fördern“, urteilt Wolfgang Börnsen (Bönstrup), zuständiger Berichterstatter des Bundestages für die Internationalen Jugendaustauschprogramme. „Ziel des Programms ist es grundsätzlich, der jungen Generation die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg zu vermitteln. Sie beruht auf gemeinsamen kulturellen und politischen Werten. Wir können stolz darauf sein, dass die Integration unserer Stipendiaten so gut funktioniert, dass sie teils in den USA bleiben, heiraten und mit ihrer eigenen Familie aktiv Völkerverständigung vorleben“, so Börnsen weiter.
Zur Zuständigkeit eines Berichterstatters gehört es auch, den Stipendiaten nach seinem Ermessen die Erlaubnis zu erteilen, nach Ablauf des Austauschjahres wieder in die USA einzureisen. Prinzipiell gilt nämlich für ehemalige PPP-Teilnehmer eine zweijährige Wiedereinreisesperre: „In Ausnahmefällen wie dem von Frau Hoch empfehle ich den zuständigen amerikanischen Behörden, von der Sperre abzusehen, damit dem Aufbau einer neuen Existenz nichts mehr im Wege steht und eine Greencard beantragt werden kann“, erläutert der MdB aus Schleswig-Holstein. Vorher wird dabei allerdings geprüft, ob die persönlichen Zukunftspläne – besonders in wirtschaftlicher Sicht – auf einer soliden Basis stehen; erst dann gibt es grünes Licht für eine grüne Hochzeit.
Jedes Jahr gehen 360 junge Deutsche mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages in die USA. Ebenso viele Amerikaner kommen im Austausch nach Deutschland. „Ich empfehle allen Jugendlichen, sich für ein PPP-Stipendium zu bewerben, auch wenn für Liebesglück leider nicht garantiert werden kann“, sagt der Flensburger Abgeordnete mit einem Augenzwinkern. Für das Jahr 2010/2011 nimmt der Bundestag noch bis zum 4. September 2009 Bewerbungen entgegen. Die nötigen Unterlagen sind auf der Internetseite des Bundestages abrufbar.