Mitarbeiterpauschale
Mit dieser Pauschale kann
der Abgeordnete wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre
und/oder Bürohilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro
oder im Wahlkreis beschäftigen. Voraussetzung sind ordentliche
Arbeitsverträge. Die Abrechnung erfolgt über die
Bundestagsverwaltung. Was großzügig wirkt, relativiert
sich, wenn man dem Bundestag, der Legislative, die über 25.000
Mitarbeiter gegenüber stellt, die im Ministerialapparat der
Bundesregierung, der Exekutive, beschäftigt sind.