Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Damit endet auch die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 17. Deutsche Bundestag war am 27. September 2009 gewählt worden und am 27. Oktober 2009 zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Damit endete die 16. Wahlperiode.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.