Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag
gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl
teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich
und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende
Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe
bezahlen.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlpflicht.html
Stand: 13.10.2008