Der Bundestag wird in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt.
Nach dem Mehrheitswahlrecht ist gewählt, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält (Erststimme). Allerdings wird die Gesamtzahl der Sitze zusätzlich nach dem Anteil der errungenen Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die jeweils gewonnenen Direktmandate werden dann von den auf die Partei entfallenden gesamten Abgeordnetenmandaten abgezogen und nur der Rest an die Listenkandidaten vergeben. Damit ist es in der Hauptsache die Zweitstimme, die über die Stärke der Parteien im Parlament entscheidet.