© Stephan Mayer
Stephan Mayer (Altötting), CDU/CSU
Rechtsanwalt
Geboren am 15. Dezember 1973 in Burghausen; katholisch; ledig.
1993 Abitur am König-Karlmann-Gymnasium Altötting.
1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, 1997 erstes
juristisches Staatsexamen, 2000 zweites juristisches
Staatsexamen.
Seit September 2000 Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei in
Mühldorf.
1994 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union, seit 1997
stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes
Altötting, seit 1997 Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes
Oberbayern. Seit 1996 Stadtrat in Neuötting und Kreisrat im
Landkreis Altötting, seit 2002 stellvertretender
Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion Altötting;
1998 bis 2002 Jugendreferent der Stadt Neuötting.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Nachmann Vilgertshofer Scharf
Barfuß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München,
Rechtsanwalt, jährlich, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen
Bewerbungsgesellschaft München
2018 GmbH, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts
Landkreis Altötting,
Altötting,
Mitglied des Kreistages
Stadt Neuötting,
Neuötting,
Mitglied des Stadtrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft", Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Archiv der Parteien und
Massenorganisationen der
DDR im Bundesarchiv (SAPMO-DDR), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Deutsches Historisches
Museum (DHM), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".