Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien soll bis voraussichtlich 2027 erfolgen
Die Bundesregierung hält trotz einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission weiterhin an der Auffassung fest, dass unter den Begriff Wasserdienstleistung nur die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung fielen. Sie habe ihren Standpunkt gegenüber der Kommission eindeutig begründet und erwarte deshalb, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren eingestellt würde, schreibt die Regierung.
Im Zusammenhang mit Fischwanderhilfen und der Durchlässigkeit der Gewässer teilt die Regierung in ihrer Antwort mit, dass neuartige Techniken eine ”ökologisch verträgliche Durchwanderbarkeit von Wehren und Wasserkraftanlagen erlauben“ würden. Diese seien jedoch nicht überall einsetzbar. Alle Querbauwerke sollten auf ihre Dringlichkeit überprüft und wenn möglich ”vollständig beseitigt werden“. Eine flächendeckende Durchgängigkeit in deutschen Flussgebieten sei aber ”wegen der teilweise nicht reversiblen Eingriffe in die Gewässer nicht erreichbar“.
Des Weiteren informiert die Bundesregierung über den Sonderfall Werra, bei dem ein ”guter ökologischer Zustand der durch Kaliabwasser belasteten Gewässer voraussichtlich nicht erreicht werden kann“. Ein eigens eingerichteter Runder Tisch der Länder Hessen und Thüringen soll in Zusammenarbeit mit der Kali und Salz AG ”einen breiten gesellschaftlichen Konsens für die weiteren Entscheidungen“ bewirken. Unterstützt werde der Runde Tisch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und wissenschaftlichen Experten. Ziel sei es, die Salzbelastung direkt an ihrem Ursprungsort zu verringern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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