Berlin: (hib/HAE/MIK) Aus der Sicht der
Bundesregierung sind die gesetzlichen Möglichkeiten für
die Gewährleistung eines lückenlosen Betriebs von
Eisenbahninfrastruktur ausreichend. Das geht aus ihrer Antwort (
17/389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/337) hervor. Das Verpachten eines
Bahnabschnittes an einen anderen Betreiber sei nur möglich,
sofern die zuständigen Behörden eine Erlaubnis zur
Nutzung der Strecke erteilt hätten. Im Fall der Strecke
Schönberg-Schleiz West, die von der DB Netz AG an die Deutsche
Regionaleisenbahn GmbH verpachtet wurde und Grund für die
Anfrage war, sei diese Voraussetzung erfüllt gewesen. Durch
den Wechsel des Betreibers sei zudem die Verantwortung für die
Strecke auf die Landesbehörden übergegangen, heißt
es weiter.
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