Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Weniger Beschäftigte auf dem Telekommunikationsmarkt
Rückläufig seien dagegen die Beschäftigungszahlen auf dem Telekommunikationsmarkt. Zum Ende des ersten Quartals seien 187.000 Mitarbeiter bei den Telekommunikationsunternehmen beschäftigt gewesen. Das sei ein Rückgang um 17.600 Stellen gegenüber Ende 2007. ”Der Arbeitsplatzabbau fand ausschließlich bei der Deutschen Telekom AG statt. Der Konzern reduzierte seine Mitarbeiterzahl in Deutschland auf 131.100 Beschäftigte Ende des ersten Quartals 2009“, heißt es in der Unterrichtung. Bei den Wettbewerbern sei die Zahl der Beschäftigten dagegen konstant geblieben.
Der Breitbandmarkt sei von einer zunehmenden Sättigung geprägt, heißt es in der Unterrichtung weiter. Mit einem Plus von rund drei Millionen neuen Anschlüssen im Jahr 2008 habe sich die Zahl der Neuschaltungen im Vergleich zu 2007 um etwa 1,6 Millionen reduziert. Es sei davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetze, schreibt die Netzagentur.
Außerdem hätte die Bundesnetzagentur zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Juli 2009 fast 97.000 Anfragen von Verbrauchern im Bereich Rufnummernmissbrauch und Rufnummernspam bearbeitet. Die Ende 2007 in Kraft getretene Preisangabepflicht für Telefondienste sei zunächst nur zögerlich realisiert worden. Die Bundesnetzagentur habe daher in vielen Fällen Abmahnungen ausgesprochen und die betreffenden Rufnummern abgeschaltet. Fast 72.000 Beschwerden betrafen Rufnummernspam. Darunter fällt Telefon-Spam mittels SMS-Kurznachrichten, Spam in Form von Gewinnversprechen und sogenannte Ping-Anrufe. Bei Ping-Anrufen klingele das Telefon nur kurz. Bei Betätigung der automatischen Rückruftaste wähle der Kunde dann eine teure Rufnummer an.
Angesichts der hohen Beschwerdezahlen werde die Bekämpfung von Telefon-Spam ”mit Nachdruck“ verfolgt, verspricht die Bundesnetzagentur. Neben Rufnummernabschaltungen würden von der Agentur auch Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Würden solche Verbote verhängt, dürften den Betroffenen die Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Bei bereits ausgestellte Rechnungen gelte das Verbot der Inkassierung. Sie dürften nicht mehr beigetrieben werden.
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