Berlin: (hib/CHE/LEU) Auch im 17.
Deutschen Bundestag wird es wieder einen Unterausschuss
”Bürgerschaftliches Engagement“ geben. Das
beschloss der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend am 27. Januar einstimmig. Ein Termin für die
Konstituierung steht noch nicht fest. Die CDU/CSU
begrüßte vor allem, dass der Aufgabenkreis des
Unterausschusses um die Themen Integration und demografischer
Wandel erweitert wurde. Die SPD äußerte die Hoffnung,
dass sich die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit der
vergangenen Legislaturperiode fortsetzen werde. Es sei gut, dass
der Auftrag des Ausschusses angepasst worden sei, da man sich in
den nächsten 20 Jahren nicht immer nur auf die
Enquete-Kommission des Bundestages zum bürgerschaftlichen
Engagement berufen könne, hieß es aus der Fraktion. Die
FDP betonte, im bürgerschaftlichen Engagement drückten
sich Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn aus,
die für den Zusammenhalt in der Gesellschaft sorgten. Diesen
gelte es zu fördern. Die Fraktion Die Linke schloss sich
dieser Auffassung an, und die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zeigte sich zuversichtlich, dass das
bürgerschaftliche Engagement in Zukunft noch weitere
Anerkennung erfährt.
Gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des
Bundestages kann jeder Ausschuss aus seiner Mitte heraus
Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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