Berlin: (hib/ELA/CHE) Die Bundesregierung
will Unternehmen, die hauptsächlich Tabakerzeugnisse
herstellen oder verkaufen, strenge Grenzen bei der Tabakwerbung in
sogenannten audiovisuellen Medien setzen. Das geht aus einem
Gesetzentwurf (
17/719) hervor, der auf Fernsehen, Internet-TV
und Video-auf-Abruf abzielt. Die damit geplante Änderung des
Vorläufigen Tabakgesetzes geht auf eine EU-Richtlinie
zurück, die bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht
umzusetzen war. So soll ”das Verbot des Sponsoring und der
Produktplatzierung“ gelten, heißt es in dem Entwurf.
Audiovisuelle Mediendienste und Sendungen dürfen demnach nicht
von Tabakunternehmen gesponsert werden. In Sendungen sollen
”unter keinen Umständen“ Produktplatzierungen
zugunsten von Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen,
deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von
Tabakerzeugnissen ist“, enthalten sein. Der Nationale
Kontrollrat, der das Vorhaben auf Bürokratiekosten
geprüft hat, hat keine Bedenken gegen das Gesetz.
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