Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung
vertritt die Auffassung, dass regionale Unterschiede im Zugang zu
Heilmitteltherapien gerechtfertigt sein können. In ihrer
Antwort (
17/738) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/598) schreibt die Regierung, zu den
regionalen Besonderheiten zählten unter anderen die
Altersstruktur, die Geschlechterverteilung, die Arztdichte, der
Fachärzteanteil und die Art und die Anzahl stationärer
Einrichtungen. Weiter heißt es, regionalen Besonderheiten
könne am besten auf regionaler Ebene von den
Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen oder
deren Landesverbänden Rechnung getragen werden. Die
Grünen hatten unter Berufung auf den Heilmittelbericht des
Wissenschaftlichen Dienstes der AOK dargelegt, dass etwa bei der
Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der
höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das
3,21-Fache betragen habe.
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