Berlin: (hib/AS/ELA) Der Bundesregierung
liegen momentan keine Erkenntnisse vor, dass im Forschungsreaktor
AVR Jülich eine Temperaturmessung unterblieben ist, um
Betriebseinschränkungen oder ein Betriebsende der Anlage zu
verhindern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (
17/843) auf eine Kleine Anfrage (
17/596) von Bündnis 90/Die Grünen
hervor. Auf die Frage, ob in der AVR-Genehmigung eine maximal
zulässige Brennstofftemperatur festgeschrieben war,
erklärt die Bundesregierung weiter, dass nach Angaben des
zuständigen Ministeriums in Nordrhein-Westfalen (MWME)
für die Genehmigung nicht die Brennstofftemperatur, sondern
eine maximal zulässige Heißgastemperatur von
zunächst 850 Grad Celsius und ab 1974 von 950 Grad Celsius zu
Grunde lag.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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