Berlin: (hib/HLE/BOB) Der von der
Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Ausführungsgesetzes zur
EU-Ratingverordnung (
17/716) ist Gegenstand einer öffentlichen
Anhörung des Finanzausschusses. Diese findet am Mittwoch, 24.
März, von 12 bis 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des
Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Der Entwurf sieht vor,
dass die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die
Ratingagenturen bis zur Schaffung einer europäischen
Finanzdienstleistungsaufsicht überwachen soll. Den Agenturen
sollen zahlreiche Pflichten auferlegt werden, bei deren
Nichteinhaltung Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen.
Bußgelder können verhängt werden, wenn
Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen sowohl Beratungs-
als auch Ratingleistungen erbringt oder trotz des Fehlens wichtiger
Daten ein Rating abgibt. Zu den geladenen 20 Sachverständigen
zählen neben den Vertretern von BaFin und Bundesbank auch
Vertreter von Ratingagenturen wie ”Moody’s Deutschland
GmbH“, ”Standard & Poor’s und ”Fitch
Deutschland GmbH“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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