Berlin: (hib/BOB/AW) Welche Erkenntnisse
die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl von
Abmahnungen sowie die finanziellen Folgen für die einzelnen
Unternehmen in Online-Handel hat, die durch die als
Abmahnmissbrauch verursacht werden, will die SPD-Fraktion wissen.
Sie hat zu diesem Zweck eine Kleine Anfrage (
17/1447) gestellt. Sie will ferner erfahren, ob
die Regierung alternative Möglichkeiten sieht, die abgemahnten
Wettbewerbsverstöße zu beseitigen. Die Fraktion
führt an, es existierten Anwaltskanzleien und Unternehmen, die
darauf spezialisiert sind, Unternehmen abzumahnen ohne dass sie ein
tatsächliches Interesse an einer Verfolgung des behaupteten
Rechtsverstoßes haben. Ziel der Abmahnungen sei vielmehr,
über die Anwaltskosten Einnahmen zu erheben.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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