Berlin: (hib/TEP/HIL) Die Entscheidung
darüber, ob das Amt des Hohen Repräsentanten in Bosnien
und Herzegowina in seiner jetzigen Form abgeschafft wird, wird nach
Angaben der Bundesregierung ”zu gegebener Zeit im
Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats
getroffen“. In ihrer Antwort (
17/1374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1263) schreibt die Regierung, dass sich der
Vertreter der Regierung auf der Sitzung des Lenkungsausschusses,
der die Umsetzung des Daytoner Friedensabkommens von 1995 steuert,
am 25. Februar dieses Jahres für eine ”Schließung
des Büros des Hohen Repräsentanten“ ausgesprochen
habe, ”sobald die Voraussetzungen dafür
vorliegen“. Ob die Kriterien des Daytoner Friedensabkommens
von 1995 ”als erfüllt gelten“ können,
”wird zu gegebener Zeit im Lenkungsausschuss des
Friedensimplementierungsrats beraten und entschieden werden“,
heißt es in der Antwort.
Nach Schließung des Büros des Hohen
Repräsentanten sei vorgesehen, den EU-Vertreter vor Ort mit
verstärkten Befugnissen auszustatten. Ein Schwerpunkt dessen
politischer Arbeit solle die Beförderung des
Verfassungsreformprozesses in Bosnien und Herzegowina sein.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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