Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Koalitionsfraktionen wollen schnelle Hilfe für Griechenland
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor Übernahme von Gewährleistungen unterrichtet werden muss, ”sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist“. Der Haushaltsausschuss soll außerdem vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und deren ordnungsgemäße Verwendung unterrichtet werden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes hätten in einer Erklärung vom 25. März 2010 die Bedingungen für Finanzhilfen vereinbart, die Griechenland im Bedarfsfall zur Sicherung der Finanzstabilität im gesamten Euro-Raum erhalten solle. Am 2. Mai hätten die Eurostaaten ihre Bereitschaft erklärt, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 110 Milliarden Euro bis zu 80 Milliarden Euro als Finanzhilfe in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitzustellen. Der deutsche Anteil betrage bei Teilnahme aller Eurostaaten (außer Griechenland) rund 22,4 Milliarden Euro. Der IWF übernehme einen Anteil von 30 Milliarden Euro. Die Finanzhilfe der Eurostaaten werde ”im Rahmen einer strengen Konditionalität zur Verfügung gestellt“.
Wie es in dem Entwurf weiter heißt, treffe Deutschland mit dem Gesetz die erforderlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene, um Griechenland rasch Hilfe zu leisten. Die Höhe des deutschen Anteils an dem Hilfspaket betrage 27,92 Prozent und bestimme sich nach dem jeweiligen Anteil der Staaten des Euro-Währungsgebietes am Kapital der Europäischen Zentralbank (ohne Griechenland). Zu den Zinsen des Kredits heißt es in der Begründung: ”Soweit die von der Hellenischen Republik zu entrichtenden Zinsen die Kosten der KfW übersteigen, entstehen Haushaltseinnahmen.“
Abschließend schreiben die Koalitionsfraktionen, EU-Kommission und Europäische Zentralbank hätten bestätigt, ohne ein Handeln der 15 Eurostaaten und des IWF werde es zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands kommen, ”die die Finanzstabilität in der gesamten Europäischen Währungsunion erheblich gefährden würde“. Die Kredite seien daher als ”ultima ratio“ mit den Vorgaben des EU-Rechts vereinbar, insbesondere mit den Regeln über die Wirtschafts- und Währungspolitik im Titel VIII des dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
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